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Widerrufsbelehrung

BGB § 312g Widerrufsrecht

Zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht kein Widerrufsrecht. Den genauen Wortlaut des $312g finden Sie hier http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

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