Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Becker u. A. GbR / Querfeldeins
Sehr geehrter Kunde,
wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Veranstaltungen und für das entgegengebrachte Vertrauen. Um auch im Falle von Unklarheiten die Interessen beider Seiten zu wahren, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir sind bemüht, nur die aus unserer Sicht wichtigen Punkte zu regeln, damit einfache Fragen nicht im Gestrüpp des „Kleingedruckten“ enden. Alle Regelungen sollen fair, wirklichkeitsnah und praktikabel sein. Bei Fragen oder Unklarheiten bitten wir Sie, Kontakt zu uns aufzunehmen. Bitte lesen Sie unsere AGB vor der Buchung sorgfältig durch. Wir wünschen schon jetzt viel Spaß bei der Veranstaltung.
A. Allgemeiner Teil für alle Angebote
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter ist die Becker u. A. GbR, im Folgenden „Querfeldeins“ genannt.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Querfeldeins, insbesondere für:
- urbane Gruppenveranstaltungen,
- urbane DIY-Sets im Verleih,
- Wassersportangebote, insbesondere Kanu-, Floß- und Raftangebote,
- sonstige Veranstaltungen, Touren, Führungen, Freizeitangebote, Material- und Verleihleistungen.
1.3 Soweit für einzelne Angebotsbereiche besondere Zusatzbedingungen gelten, gehen diese besonderen Regelungen den allgemeinen Regelungen vor.
2. Teilnahme, Eigenverantwortung und allgemeine Risiken
2.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Querfeldeins haftet für Personen- und Sachschäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für mitgebrachte Wertgegenstände, empfindliche oder teure Gegenstände übernimmt Querfeldeins keine Haftung. Wir empfehlen, auf das Mitbringen teurer und empfindlicher Gegenstände zu verzichten.
2.2 Die Sicherheit unserer Teilnehmer steht bei uns an erster Stelle. Dennoch muss jedem Teilnehmer bewusst sein, dass Outdoor-, Erlebnis- und Freizeitveranstaltungen immer ein Restrisiko mit sich bringen. Bei Wassersportangeboten kann man aus dem Boot fallen, nass werden und sich dabei verletzen. Bei urbanen Veranstaltungen kann man beispielsweise stolpern, stürzen oder sich im öffentlichen Raum verletzen.
2.3 Jeder Teilnehmer ist sich darüber im Klaren, dass er an einer Erlebnis- oder Abenteueraktivität teilnimmt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer Pauschalreise bieten kann.
2.4 Jeder Teilnehmer sichert zu, die für die gebuchte Veranstaltung notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen mitzubringen. Maßgeblich sind die jeweilige Veranstaltungsart, die Detailausschreibung und diese AGB.
2.5 Durch Medikamente, Drogen oder Alkohol beeinträchtigte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.6 Es handelt sich bei den Veranstaltungen nicht um eine Pauschalreise. Bei Wassersportangeboten handelt es sich außerdem nicht um eine Personenbeförderung.
3. Kein Alkohol
3.1 Bei allen Veranstaltungen gilt: kein Alkohol, 0,00 %.
3.2 Wenn Teilnehmer vor Beginn der Tour alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, können diese Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
3.3 Sollten Teilnehmer aus diesen Gründen nicht teilnehmen können, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. Querfeldeins übernimmt in diesem Fall auch keine sonstigen Kosten.
4. Allgemeine Verhaltensregeln, Umwelt, Respekt und Diskriminierungsverbot
4.1 Als Erlebnisveranstalter liegt uns ein umweltgerechtes Verhalten unserer Teilnehmer besonders am Herzen. Müll ist in dafür vorgesehenen Einrichtungen zu entsorgen oder bei unserem Guide abzugeben, sofern dieser einen Müllbeutel bereithält. Flora und Fauna dürfen nicht beeinträchtigt werden. Ruhestörungen sowie physische Beeinträchtigungen von Flora, Fauna und Mitmenschen sind zu unterlassen.
4.2 Bei Zuwiderhandlungen ist Querfeldeins berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen oder einzelne Teilnehmer auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungspreises.
4.3 Querfeldeins setzt sich für Vielstimmigkeit, Teilhabe, Diversität und gegenseitigen Respekt als Basis einer freiheitlich offenen Gesellschaft ein. In diesem Sinne positioniert sich Querfeldeins als Veranstalter deutlich gegen Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Ableismus, Gewalt und Diskriminierung aufgrund von Alter, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung sowie weiterer und auch intersektionaler Diskriminierungsformen.
4.4 Wir möchten bei unseren Veranstaltungen eine Atmosphäre des Respekts, der Offenheit und der Empathie schaffen und dafür Sorge tragen, dass sich Teilnehmer, Passanten, Mitarbeiter und sonstige Beteiligte wohl und sicher fühlen.
4.5 Alle Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass andere Personen im Handlungskontext, insbesondere im öffentlichen Raum, nicht behindert, belästigt, bedroht oder herabgewürdigt werden.
4.6 Es ist untersagt, in Wort, Schrift, Kleidung, Gesten oder sonstigem Verhalten die Freiheit und Würde des Menschen anzutasten. Insbesondere sind diskriminierende Äußerungen über Herkunft, Aussehen, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter oder religiöse Weltanschauung untersagt.
4.7 Nicht zulässig sind außerdem Äußerungen in Wort, Schrift, Kleidung, Symbolik oder Gesten, die einem undemokratischen oder menschenverachtenden Weltbild zuzuordnen sind. Diskriminierende Kleidung oder Kostümierung während unserer Veranstaltungen wird nicht geduldet.
4.8 Etwaige Vorfälle, die die Durchführung der gebuchten Veranstaltung im Sinne dieses Leitbildes stören, können durch Querfeldeins zur Anzeige gebracht werden. Die Veranstaltung kann in einem solchen Fall unmittelbar abgebrochen werden.
4.9 Personen, die extremistischen Organisationen angehören, extremistischen Szenen zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch menschenverachtende, insbesondere rassistische, sexistische, antisemitische, homofeindliche oder national-autoritäre Äußerungen in Erscheinung getreten sind, können von unseren Mitarbeitern von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn ihre Anwesenheit die Durchführung der Veranstaltung stört oder das Wohlbefinden von Teilnehmern, Passanten, Mitarbeitern oder sonstigen Beteiligten beeinträchtigt.
4.10 Der Buchende verpflichtet sich, alle Veranstaltungsteilnehmer über diese Regeln zu informieren. Muss eine Veranstaltung aufgrund des Verhaltens von Veranstaltungsteilnehmern abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungspreises. Zusätzlich behalten wir uns vor, zusätzliche Kosten, die durch den vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung entstehen, in Rechnung zu stellen.
5. Buchung, Buchungsänderungen und Kommunikation
5.1 Mögliche Änderungen der Buchung können ausschließlich online im Buchungssystem im Buchungsaccount oder schriftlich per E-Mail erfolgen. Rein telefonische Absprachen sind im Zweifel nicht wirksam.
5.2 Eine Änderung der Teilnehmerzahl führt nicht automatisch zu einer Verringerung des vereinbarten Gesamtpreises, soweit die gebuchten Kapazitäten, Materialien, Boote, Guides, Fahrzeuge, Sets, Mindestpauschalen oder sonstigen Leistungen weiterhin bereitgestellt werden.
5.3 Soweit in den besonderen Bedingungen einzelner Angebotsbereiche abweichende Regeln zu Änderungen, Umbuchungen oder Reduzierungen enthalten sind, gelten diese besonderen Regelungen vorrangig.
6. Rechnung, Rechnungsadresse und Zahlung
6.1 Die Rechnung wird als PDF per E-Mail versendet.
6.2 Die Rechnungsadresse wählt der Kunde bereits bei der Buchung oder Buchungsanfrage aus. Sollte die Rechnung nach Ausstellung geändert werden müssen, befreit dies den Kunden nicht von der Pflicht zur pünktlichen Zahlung.
6.3 Die Änderung einer falschen Rechnungsadresse ist nur durch Gutschrift und erneute Rechnungslegung möglich. Für diesen Aufwand berechnen wir pauschal 25,00 € Änderungsgebühr.
6.4 Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ergibt sich aus der gewählten Buchungsoption. Eine vorgezogene Rechnungserstellung ist aus technischen Gründen in der Regel nicht möglich.
6.5 Nach Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
6.6 Der Versand der Rechnung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form als PDF in der Anlage einer E-Mail. Ein postalischer Versand der Rechnung ist auf Antrag möglich, jedoch kostenpflichtig. In diesem Fall berechnen wir 25,00 € Bearbeitungsgebühr.
6.7 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Querfeldeins Verzugszinsen und erforderliche Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen.
7. Stornierung / Rücktritt durch den Kunden
7.1 Der Kunde kann vor Leistungsbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform, zum Beispiel per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung bei Querfeldeins eingeht.
7.2 Da unsere Veranstaltungen, Touren, Bootsvermietungen, Verleihangebote, DIY-Sets und Freizeitangebote termin- oder zeitraumgebunden geplant werden und Personal, Material, Boote, Fahrzeuge, Sets sowie Durchführungskapazitäten verbindlich vorgehalten werden, berechnen wir im Falle einer Stornierung oder eines Rücktritts durch den Kunden folgende pauschalierte Entschädigung:
- mehr als 60 Tage vor Leistungsbeginn: 20 % des vereinbarten Gesamtpreises,
- 60 bis 31 Tage vor Leistungsbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises,
- 30 bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises,
- 14 bis 8 Tage vor Leistungsbeginn: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises,
- ab 7 Tage vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.
7.3 Grundlage der Berechnung ist der vereinbarte Gesamtpreis der Buchung, insbesondere einschließlich gebuchter Bootseinheiten, Materialsets, Mindestpauschalen, Gruppenpreise, Guides, Transport-, Versand-, Material- und sonstiger Organisationsleistungen.
7.4 Eine Verringerung der Teilnehmerzahl führt nicht automatisch zu einer Verringerung des vereinbarten Gesamtpreises, soweit die gebuchten Kapazitäten, Materialien, Boote, Guides, Fahrzeuge, Sets oder Mindestleistungen weiterhin bereitgestellt werden.
7.5 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Querfeldeins kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Vergabe des Termins werden berücksichtigt.
7.6 Querfeldeins behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung zu verlangen, soweit durch den Rücktritt tatsächlich höhere, konkret bezifferbare und belegbare Kosten entstanden sind, insbesondere durch Fremdleistungen, Sonderbeschaffungen, Genehmigungen, Locationkosten, Versandkosten, Materialkosten oder individuell beauftragte Leistungen.
8. Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitangeboten
8.1 Für Verträge über termingebundene Freizeitangebote besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
8.2 Dies gilt insbesondere für gebuchte Veranstaltungen, Touren, Bootsvermietungen, Führungen, Team-Events, urbane Gruppenveranstaltungen sowie termin- oder zeitraumgebundene DIY-Sets im Verleih, soweit diese für eine Freizeitbetätigung zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht werden.
9. Anreise, Pünktlichkeit und Leistungsbereitschaft
9.1 Der Kunde und die Teilnehmer haben für eine pünktliche Anreise zu sorgen. Andernfalls kann die reibungslose Durchführung der eigenen oder nachfolgender Veranstaltungen erschwert oder unmöglich werden.
9.2 Querfeldeins bemüht sich in jedem Fall um eine pünktliche Veranstaltungsdurchführung zum gebuchten Startzeitpunkt. Unsere Mitarbeiter reisen möglichst umweltfreundlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln an.
9.3 Verspätungen, die durch logistische Hindernisse in der Veranstaltungsvorbereitung auftreten, sind zu akzeptieren, soweit sie nicht von Querfeldeins zu vertreten sind oder den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
9.4 Bei von Querfeldeins hergestellter Leistungsbereitschaft und anschließendem Abbruch oder kurzfristiger Absage der Veranstaltung vor Ort, insbesondere wegen Gefährdung oder Beeinträchtigung der Sicherheit der Teilnehmer, besteht kein Anspruch auf Ersatz bereits entstandener Kosten der Teilnehmer, insbesondere nicht für Rücktransport, Weiterreise oder sonstige Aufwendungen.
10. Schlechtwetter-Option
10.1 Bei einzelnen Veranstaltungen kann während der Buchung eine Schlechtwetter-Option abgeschlossen werden. Diese ermöglicht es dem Kunden, bei angesagtem Regen kurzfristig bis zu 48 Stunden vor Beginn die Tour abzusagen und 75 % der Ticketgebühr zurückerstattet zu bekommen.
10.2 Voraussetzung für die Nutzung der Schlechtwetter-Option ist vorhergesagter Regen frühestens vier Tage vor dem Veranstaltungstermin.
10.3 Beispiel: Ist die Veranstaltung für Sonntag um 15:00 Uhr gebucht, kann eine Absage aufgrund vorhergesagten schlechten Wetters frühestens ab Donnerstag 15:00 Uhr und spätestens bis Freitag 14:59 Uhr erklärt werden.
10.4 Die Schlechtwetter-Option kann nur bei der Onlinebuchung gebucht werden. Sie kann nicht nachträglich beantragt werden.
11. Haftung für Verleihmaterial und Veranstaltungsmaterial
11.1 Der Kunde haftet für den ordnungsgemäßen Umgang mit Verleihmaterial und Veranstaltungsmaterial.
11.2 Das für den Veranstaltungszeitraum überlassene Material ist pfleglich und ordentlich zu behandeln.
11.3 Beschädigungen, die durch unsachgemäßen, fahrlässigen oder vertragswidrigen Umgang verursacht werden, können dem Kunden als Wiederbeschaffungs-, Reparatur- oder Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.
B. Besondere Bedingungen für urbane Gruppenveranstaltungen
12. Geltungsbereich für urbane Gruppenveranstaltungen
12.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen im urbanen Bereich und an Land, insbesondere für Gruppenveranstaltungen, Team-Events, Stadtspiele, Rätselveranstaltungen, Crossgolf-Veranstaltungen und vergleichbare Formate, soweit sie durch Querfeldeins vor Ort durchgeführt oder begleitet werden.
13. Wetter, höhere Gewalt und behördliche Einschränkungen bei urbanen Gruppenveranstaltungen
13.1 Unsere urbanen Gruppenveranstaltungen finden auch bei widrigen Wetterbedingungen statt. Die Veranstaltung wird grundsätzlich nicht wegen Regen oder schlechter Bedingungen abgesagt.
13.2 Bei behördlichen Anordnungen, Sperrungen veranstaltungsrelevanter Stadtbereiche aufgrund von Großveranstaltungen, Demonstrationen, Stadtfesten oder vergleichbaren Umständen kann die Veranstaltung durch Querfeldeins abgesagt und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
13.3 Liegt für den Veranstaltungsort zum Startzeitpunkt der Veranstaltung eine amtliche Unwetterwarnung rot oder eine amtliche Warnung vor extremem Wetter dunkelrot des Deutschen Wetterdienstes vor, kann die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen nicht wie geplant starten.
13.4 Da sich die Wettersituation erfahrungsgemäß schnell bessern und die amtliche Warnung aufgehoben werden kann, ist eine Wartezeit von einer Stunde ab dem geplanten Startzeitpunkt vereinbart.
13.5 Liegt zum Startzeitpunkt eine amtliche Unwetterwarnung rot oder eine amtliche Warnung vor extremem Wetter dunkelrot des Deutschen Wetterdienstes vor oder besteht aus sonstigen Gründen eine akute Gefährdung der Teilnehmer, Mitarbeiter oder Dritter, kann die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen nicht wie geplant durchgeführt werden.
13.6 Hat Querfeldeins zu diesem Zeitpunkt die Leistungsbereitschaft bereits hergestellt, insbesondere durch Anreise, Bereitstellung von Personal, Material, Organisation oder Aufbau vor Ort, wird die Veranstaltung nicht ersatzlos abgesagt, sondern auf einen späteren verfügbaren Ersatztermin verlegt. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet.
13.7 Für die erneute Herstellung der Leistungsbereitschaft am Ersatztermin berechnet Querfeldeins eine pauschalierte Bereitstellungs- und Organisationspauschale in Höhe von 15 % des ursprünglichen Veranstaltungspreises. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Querfeldeins kein oder ein wesentlich geringerer Mehraufwand entstanden ist.
13.8 Eine Erstattung von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten des Kunden ist ausgeschlossen, soweit Querfeldeins die Aussetzung, Verlegung oder den Abbruch nicht zu vertreten hat. Drittleistungen, insbesondere Catering, Hotels, Busse oder sonstige Fremdleistungen, sind hiervon ausgenommen und können berechnet werden, soweit sie bereits entstanden oder nicht mehr stornierbar sind.
14. Verhalten im öffentlichen Raum bei urbanen Gruppenveranstaltungen
14.1 Alle Veranstaltungen im urbanen Bereich sind frei von Hindernissen konzipiert.
14.2 Bitte überklettern Sie keine Mauern, Zäune oder sonstige Hindernisse. Achten Sie das Eigentum anderer Personen und halten Sie sich an die Straßenverkehrsordnung.
14.3 Der Kunde und die Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass Passanten, Anwohner, Verkehrsteilnehmer und sonstige Dritte nicht behindert, gefährdet oder belästigt werden.
15. Veranstaltungsort bei urbanen Gruppenveranstaltungen
15.1 Der Buchende bestimmt den genauen Ort der Veranstaltung. Querfeldeins trifft daher wunschgemäß Vorkehrungen, um am gewählten Ort Leistungsbereitschaft herzustellen und die Veranstaltung pünktlich und vollumfänglich durchzuführen.
15.2 Die Ortsbegehung und Besichtigung erfolgt unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn.
15.3 Sollte dabei eine wesentlich eingeschränkte Eignung des vom Kunden gewählten Ortes festgestellt werden, versucht Querfeldeins, unmittelbar einen angrenzenden geeigneteren Ort zu finden und die Veranstaltung dort durchzuführen. Zeitliche Verzögerungen sind in diesem Fall hinzunehmen.
15.4 Bei durch die Ortswahl des Kunden bedingter eingeschränkter Eignung und daraus resultierendem verringertem oder verändertem Spielablauf gilt die Leistungsbereitschaft dennoch als hergestellt, soweit Querfeldeins die Veranstaltung im Rahmen des tatsächlich Möglichen durchführt oder durchführen kann.
C. Besondere Bedingungen für urbane DIY-Sets im Verleih
16. Geltungsbereich für DIY-Sets
16.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Sets und Pakete zum Selbermachen, insbesondere Kindergeburtstags-Sets, Crossgolf-Sets und vergleichbare Verleih- und Materialpakete.
16.2 Der Kunde erhält das jeweilige Set leihweise für den gebuchten Zeitraum und ist für den ordnungsgemäßen Umgang, die vollständige Rücksendung und die fristgerechte Retoure verantwortlich.
16.3 DIY-Sets werden für einen vom Kunden ausgewählten spezifischen Termin oder Zeitraum gebucht und dienen der Durchführung einer Freizeitbetätigung, insbesondere eines Kindergeburtstags, Stadtspiels, Crossgolf-Formats oder vergleichbaren Freizeitangebots.
17. Versand
17.1 Der Versand innerhalb Deutschlands ist kostenfrei.
17.2 Die Rücksendung durch den Kunden erfolgt innerhalb Deutschlands ebenfalls kostenfrei. Ein Rücksendelink für den kostenfreien Rückversand wird dem Kunden von Querfeldeins zugänglich gemacht.
17.3 Der Versand ins europäische Ausland ist mit Mehrkosten verbunden. Querfeldeins behält sich vor, auf der Rechnung die tatsächlich entstandenen Versandkosten für die Hinsendung in Rechnung zu stellen. Die Kosten für einen vergleichbaren Versand innerhalb Deutschlands werden hiervon in Abzug gebracht. Der Kunde trägt also nur die tatsächlich entstandenen Mehrkosten gegenüber einer innerdeutschen Sendung.
17.4 Den Rückversand aus dem europäischen Ausland organisiert der Kunde eigenständig und auf eigene Rechnung.
17.5 Ein Versand in Nicht-EU-Länder ist ausgeschlossen.
18. Rücksendung und Rücksendefrist
18.1 Das leihweise überlassene Veranstaltungsset muss nach dem gebuchten Veranstaltungsdatum unverzüglich an Querfeldeins zurückgesendet werden.
18.2 Wenn das Veranstaltungsset, beginnend mit dem Tag der Veranstaltung, nicht innerhalb von 10 Tagen vollständig bei Querfeldeins retourniert wurde, entstehen nach Ablauf dieser 10 Tage Verzugskosten.
18.3 Die Verzugskosten werden pauschaliert mit 15,00 € pro Tag berechnet.
18.4 Wird das Veranstaltungsset auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht oder nicht vollständig zurückgegeben, kann Querfeldeins die erforderlichen Wiederbeschaffungs- und Herstellungskosten in Rechnung stellen. Bereits berechnete Verzugskosten werden hierbei berücksichtigt. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Querfeldeins kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
19. Beschädigung, Verlust, Verschmutzung und unsortierte Rückgabe
19.1 Wenn das leihweise überlassene Veranstaltungsset oder dessen Inhalt über die normale Abnutzung hinaus beschädigt ist, kann Querfeldeins die Wiederbeschaffungs- und Herstellungskosten der beschädigten Gegenstände in Rechnung stellen.
19.2 Wenn das leihweise überlassene Veranstaltungsset oder dessen Inhalte unsortiert oder verschmutzt bei Querfeldeins eintreffen, kann Querfeldeins den entstandenen Mehraufwand zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen und geordneten Zustandes pauschaliert nach Aufwand mit bis zu 50,00 € in Rechnung stellen.
19.3 Fehlende Gegenstände können dem Kunden mit den erforderlichen Wiederbeschaffungs- oder Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.
D. Besondere Bedingungen für Wassersport: Kanu, Floß und Raft
20. Geltungsbereich für Wassersportangebote
20.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Wassersportangebote von Querfeldeins, insbesondere für Kanu-, Floß- und Raftangebote, geführte und ungeführte Touren, Bootsvermietungen und sonstige wassertouristische Angebote.
21. Besondere Teilnahmevoraussetzungen bei Wassersportangeboten
21.1 Bei Veranstaltungen, die auf dem Wasser stattfinden, gelten besondere Teilnahmevoraussetzungen.
21.2 Die Veranstaltungen sind für Personen mit durchschnittlicher körperlicher Konstitution konzipiert. Bei körperlichen Einschränkungen ist im Vorfeld der Veranstaltung Kontakt mit Querfeldeins aufzunehmen.
21.3 Schwangere können aus Sicherheitsgründen leider nicht teilnehmen.
21.4 Bei allen Veranstaltungen auf dem Wasser gilt: Schwimmkenntnisse sind zwingend erforderlich. Nichtschwimmer sind nicht zugelassen und werden von der Tour ausgeschlossen.
21.5 Bei nicht durch unsere Guides auf dem Wasser begleiteten Touren, insbesondere Kanu- und Rafttouren, gilt: Kinder über 6 Jahren können teilnehmen, sofern sie schwimmen können. Kinder bis 12 Jahre müssen mit mindestens zwei Erwachsenen im Boot sitzen. Kinder bis 15 Jahre müssen mit mindestens einem Erwachsenen im Boot sitzen.
21.6 Für Floßtouren gilt: Kinder über 6 Jahren und unter 13 Jahren können teilnehmen, sofern sie schwimmen können und von Erwachsenen begleitet werden. Dabei ist mindestens ein Erwachsener pro zwei Kinder erforderlich.
21.7 Es obliegt der Eigenverantwortung jedes Teilnehmers, beim Ein- und Aussteigen in das Boot und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden. Es ist mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und Bewegungen des Bootes zu rechnen. Dadurch besteht erhöhte Verletzungsgefahr.
22. Buchungstarife beim Wassersport: Eco- und Classic-Option
22.1 Bei Wassersportangeboten können je nach Angebot unterschiedliche Buchungstarife gelten, insbesondere Eco- und Classic-Optionen.
22.2 Die Eco-Option bedeutet: Die Teilnehmeranzahl der Buchung kann nach der Buchung nicht mehr geändert werden. Umbuchungen sind nicht möglich. Die Rechnung wird sofort erstellt und ist sofort zu bezahlen.
22.3 Bei der Classic-Option gilt: Bis 14 Tage vor Beginn kann die Anzahl der Boote reduziert werden, danach nicht mehr. Eine Erhöhung der Anzahl der Boote ist durch eine weitere Onlinebuchung möglich.
22.4 Bei der Classic-Option können Terminänderungen bis 14 Tage vor Beginn erfolgen. Der neue Termin muss innerhalb der laufenden Saison liegen.
22.5 Bei der Classic-Option wird die Rechnung 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erstellt. Danach sind auch bei dieser Buchungsoption keine Änderungen der Anzahl der Boote und des Termins mehr möglich.
23. Mindestteilnehmerzahl bei Kanutouren
23.1 Bei Kanuveranstaltungen benötigt Querfeldeins am Veranstaltungstag eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen, um die Veranstaltung durchführen zu können.
23.2 Da erfahrungsgemäß Buchungen kurzfristig eintreffen, storniert Querfeldeins die Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl spätestens drei Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin.
23.3 Dieser Umstand ist vom Buchenden zu akzeptieren.
24. Wetter, höhere Gewalt, Pegelstände und Sicherheit bei Wassersportangeboten auf der Ruhr
24.1 Unsere Veranstaltungen finden auch bei widrigen Wetterbedingungen statt. Die Veranstaltung wird grundsätzlich nicht wegen Regen oder schlechter Bedingungen abgesagt.
24.2 Bei behördlichen Anordnungen oder bei amtlich festgestellten Hochwassersituationen kann die Veranstaltung durch Querfeldeins abgesagt und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
24.3 Alle unbegleiteten Touren und alle Kanutouren werden ab einem Hochwasserpegel von 239 cm in Hattingen aus Sicherheitsgründen eingestellt. Begleitete Touren werden bis zu einem Pegel von 358 cm in Hattingen durchgeführt.
24.4 Querfeldeins bemüht sich, Kunden rechtzeitig über problematische Pegelstände in Kenntnis zu setzen, um eine unnötige Anreise zu ersparen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies insbesondere bei kurzfristigen Pegelanstiegen im Einzelfall erst vor Ort entschieden werden kann.
24.5 Liegt für den Veranstaltungsort zum Startzeitpunkt der Veranstaltung eine amtliche Warnung vor markantem Wetter orange, eine amtliche Unwetterwarnung rot oder eine amtliche Warnung vor extremem Wetter dunkelrot des Deutschen Wetterdienstes vor, kann die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen nicht wie geplant starten.
24.6 Da sich die Wettersituation erfahrungsgemäß schnell bessern und die amtliche Warnung aufgehoben werden kann, ist eine Wartezeit von einer Stunde ab dem geplanten Startzeitpunkt vereinbart.
24.7 Liegt zum Startzeitpunkt eine amtliche Warnung vor markantem Wetter orange, eine amtliche Unwetterwarnung rot oder eine amtliche Warnung vor extremem Wetter dunkelrot des Deutschen Wetterdienstes vor, wird ein sicherheitsrelevanter Pegelstand erreicht oder besteht aus sonstigen Gründen eine akute Gefährdung der Teilnehmer, Mitarbeiter oder Dritter, kann die Tour aus Sicherheitsgründen nicht wie geplant durchgeführt werden.
24.8 Hat Querfeldeins zu diesem Zeitpunkt die Leistungsbereitschaft bereits hergestellt, insbesondere durch Anreise, Bereitstellung von Guides, Booten, Fahrzeugen, Material oder Organisation vor Ort, wird die Tour nicht ersatzlos abgesagt, sondern auf einen späteren verfügbaren Ersatztermin verlegt. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet.
24.9 Für die erneute Herstellung der Leistungsbereitschaft am Ersatztermin berechnet Querfeldeins eine pauschalierte Bereitstellungs- und Organisationspauschale in Höhe von 15 % der ursprünglichen Buchungssumme. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Querfeldeins kein oder ein wesentlich geringerer Mehraufwand entstanden ist.
24.10 Eine Erstattung von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten des Kunden ist ausgeschlossen, soweit Querfeldeins die Aussetzung, Verlegung oder den Abbruch nicht zu vertreten hat. Drittleistungen, insbesondere Catering, Hotels, Busse oder sonstige Fremdleistungen, sind hiervon ausgenommen und können berechnet werden, soweit sie bereits entstanden oder nicht mehr stornierbar sind.
25. Betretungsverbot für das rechte Ruhrufer
25.1 Bei Veranstaltungen auf der Ruhr besteht aus Naturschutzgründen ein Betretungsverbot für das in Fließrichtung rechte Ufer zwischen Hattingen und Bochum-Dahlhausen.
25.2 Bitte halten Sie sich unbedingt an dieses Betretungsverbot. Zuwiderhandlungen können durch die Ordnungsbehörden mit empfindlichen Strafen belegt werden.
26. Bootsrutschen bei Kanutouren auf der Ruhr
26.1 Das Befahren der Bootsrutschen ist aus Sicherheitsgründen ausdrücklich untersagt.
26.2 Die Befahrung der Bootsrutschen ist gefährlich und kann zu Verletzungen der Teilnehmer sowie zu schweren Beschädigungen der Boote führen.
26.3 Sollten Teilnehmer sich über das ausdrückliche Verbot der Befahrung hinwegsetzen, haften sie für entstandene Schäden vollumfänglich.
26.4 Die Boote verfügen über Treidelleinen, die ein Umgehen der Rutschen ermöglichen. Der sachgemäße Einsatz der Treidelleine wird bei der Einführung durch unseren Guide erläutert.
E. Schlussbestimmungen und Anbieterangaben
27. Schlussbestimmungen
27.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
27.2 An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
27.3 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Krefeld.
28. Verbraucherstreitbeilegung
28.1 Querfeldeins ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
29. Anbieterangaben
Becker u. A. GbR
Querfeldeins
Gesellschafter: Christoph Becker, Andreas Stöneberg, Klaus Korbmacher
Rundweg 20
47829 Krefeld
Deutschland
Telefon: 0201 857950-0
E-Mail für Verbraucherbeschwerden: support@querfeldeins.org
Stand: 24.04.2026